Ihre Vorteile auf einen Blick:
Bitte legen Sie sich auf unserer Seite ein eigenes Profil an. Dort können Sie Ihre Kontaktadresse, Kontoinformationen und Fahrzeugdaten hinterlegen und verwalten.
Laden Sie ein Foto Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I hoch und beantragen Sie mit einem Klick Ihren CO2 Bonus. Wir leiten die Daten weiter an unseren Partner co2.auto, der Ihren Antrag beim Umweltbundesamt für Sie einreicht.
Unser Partner co2.auto GmbH erledigt alles Weitere für Sie, damit Sie als E-Auto-Halter Ihren CO2 Bonus von 100 € pro E-Auto erhalten. Diesen bekommen Sie direkt auf Ihr Konto ausgezahlt. Co2.auto überweist Ihnen Ihren Bonus kurze Zeit nach Bestätigung durch das Umweltbundesamt. Sollte die Prüfung negativ ausfallen, informiert Sie co2.auto augenblicklich unter Angabe des Grundes.
Manche Unternehmen sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Emissionen der von ihnen verkauften fossilen Treibstoffe zu reduzieren. Um wie viel genau, ist durch die Treibhausgasminderungsquote oder THG-Quote festgelegt. Ziel der Quote ist es, den Verkehrssektor umwelt- und klimafreundlicher zu machen und den Ausstoß von Kohlendioxid zu reduzieren. Hierfür müssen die Unternehmen nicht nur den Treibstoff optimieren, sondern sie haben festgelegte Möglichkeiten (sog. Erfüllungsoptionen). Zu diesen gehört beispielsweise, dass sie Benzin und Diesel Biokraftstoffe beimengen, reinen Biokraftstoff verkaufen oder Strom für E-Autos zur Verfügung stellen. Erreichen die Unternehmen die THG-Quoten nicht, sind Strafzahlungen fällig.
Innerhalb der Erfüllungsoptionen können auch CO2-Einsparungen, die von Dritten im Verkehr geleistet wurden, “eingekauft” werden. Was auf den ersten Blick wie ein Hintertürchen wirkt, dient ebenfalls dem Klimaschutz: Durch die Bezahlung wird klimafreundliche Mobilität von den quotenpflichtigen Unternehmen finanziell belohnt, ohne den Steuerzahler zu belasten. E-Auto-Fahrer können ihre CO2-Einsparungen an die quotenpflichtigen Unternehmen verkaufen, damit diese ihre Pflicht erfüllen. Der Erlös aus dem Verkauf wird als jährliche Prämie ausgeschüttet. Damit E-Auto-Halter nicht persönlich mit quotenpflichtigen Unternehmen verhandeln müssen, übernehmen das Anbieter wie unser Partner co2.auto. Als Verbindungsstück zwischen Quoten-Käufern, E-Auto-Haltern und Umweltbundesamt vereinfachen sie für alle die Prozesse.
Besonders attraktiv: Solange Ihr E-Auto auf Sie zugelassen ist, haben Sie jedes Jahr wieder Anspruch auf die Prämie!
Jeder Halter eines rein elektrisch betriebenen Fahrzeugs kann die THG-Quote verkaufen.
Nach positiver Prüfung durch das Umweltbundesamt erhalten Sie 100 €. Dafür geben wir Ihnen eine Preisgarantie.
Der Preis für eine Quote wird am Markt gehandelt und ist von den Verträgen der bündelnden Vermittler abhängig. Daher sind die angebotenen Preise unterschiedlich hoch. Wir raten Ihnen aber dazu, einen verbindlich garantierten Betrag zu wählen. Manche Anbieter stellen einen „bis zu“-Preis in Aussicht. Das klingt vermeintlich attraktiv, birgt aber die Gefahr, dass Sie diesen Preis nicht erzielen und deutlich weniger als erwartet erhalten.
Der Betrag wird innerhalb kurzer Zeit nach erfolgreicher Prüfung des Umweltbundesamtes (UBA) auf das von Ihnen angegebene Konto ausgezahlt. Die Bearbeitungszeit des UBA liegt derzeit bei ca. 3–4 Monaten. Wir bitten Sie daher um Geduld. Auch wir können den Prozess nicht beschleunigen, versprechen Ihnen aber die zügige Auszahlung nach erfolgter Prüfung.
Das Umweltbundesamt ist in Deutschland verantwortlich für die Zertifizierung und Anerkennung der THG-Quoten. Ziel dieser THG-Quoten ist es, landesweit mehr erneuerbare Energien in den Verkehrssektor einzubringen und CO2-Emissionen zu verringern. Daher ist es die oberste Behörde zur Umsetzung des Klimaschutzgesetzes und entsprechend für die Anerkennung der THG-Quote verantwortlich.
Der Betrag wird nach erfolgreicher Prüfung durch das UBA auf Ihr angegebenes Konto ausgezahlt.
Eine Registrierung ist auch ohne Fahrzeug möglich. Für die Beantragung des CO2 Bonus benötigen Sie dann aber den Fahrzeugschein und die Fahrzeugidentnummer (FIN) Ihres neuen E-Fahrzeugs.
Der private einzelne Verkauf einer THG-Quote an einen Mineralölkonzern ist nicht möglich und wirtschaftlich auch nicht sinnvoll. Daher werden die Quoten durch Unternehmen gebündelt und im Rahmen einer größeren Abtretung an Mineralölkonzerne verkauft. Das vereinfacht den Prozess, da nicht jede Quote einzeln verhandelt werden muss, und es bringt Ihnen einen besseren Preis.
Wenn Sie sich nicht registrieren, dann erhalten Sie auch keinen Bonus in Höhe von mindestens 100 €. Die Quote wird dann von der Bundesregierung verkauft und kommt dem Bundeshaushalt zugute.
Die Mineralölkonzerne werden durch den Ankauf von THG-Quoten gezwungen, einen Preis dafür zu bezahlen, dass sie klimaschädliche fossile Kraftstoffe produzieren und verkaufen. Die gezahlten Gelder werden verwendet, um den Ausbau der Elektromobilität finanziell zu unterstützen. Die Auszahlung an einen privaten E-Auto-Nutzer reduziert faktisch seine laufenden Kosten für den Betrieb seines Fahrzeugs und ist somit Anreiz dafür, von einem Verbrenner auf ein E-Auto umzusteigen. Gleichzeitig wirken sich die ausgezahlten Summen zwangsläufig auf den Benzinpreis aus und sorgen dafür, dass ein Verbrenner im Unterhalt teurer und im Vergleich zum E-Auto unattraktiver wird. Mittelfristig steigt dadurch die Anzahl der E-Autos in Deutschland bei gleichzeitigem Sinken des Verbrenner-Fahrzeugbestands. Dies hilft Deutschland, die vereinbarten Klimaziele zu erreichen.
Nein, nur für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge erhält der Halter den CO2 Bonus. Plug-in-Hybride benötigen weiterhin fossile Brennstoffe zum Betrieb, daher wäre eine Auszahlung für diese Fahrzeugkategorie nicht im Sinne des Klimaschutzes.
Nein, der Bonus wird auch für andere rein elektrisch betriebene Fahrzeuge (z. B. der Fahrzeugklasse L) ausgezahlt. Somit können auch Halter von E-Rollern, E-Motorrädern und elektrischen Leichtfahrzeugen (z.B. Twizy, Rocks-e, etc.) ihre THG-Quote verkaufen. Aufgepasst: Zulassungsfreie Fahrzeuge der Klasse L (z. B. Kleinkrafträder, /dreirädrige Kfz oder /Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h) werden nicht berücksichtigt.
Ja, auch für Firmenwagen wird der Bonus ausgezahlt. Aber aufgepasst: Begünstigt ist, wer im Fahrzeugschein steht.
Ja, Sie können die THG-Quote ebenfalls einreichen und den Bonus erhalten. Wichtig ist, dass Sie im Fahrzeugschein stehen, dann sind Sie auch Begünstigter.
Wenn Sie ein Auto-Abo haben, stehen Sie wahrscheinlich nicht im Fahrzeugschein. Dann können Sie die Quote nicht einreichen, denn der Erlös aus dem Verkauf wird nur an denjenigen ausgezahlt, der explizit im Fahrzeugschein genannt wird.
Den CO2 Bonus erhalten Sie immer für das laufende Kalenderjahr.
Als Halter eines E-Autos können Sie die THG-Quote jährlich einmal verkaufen. Das heißt, Sie können Ihre Quote jedes Jahr einreichen und erhalten den Bonus auch jedes Jahr.
Die Bundesregierung sieht momentan einen Zeitraum bis 2030 vor. Allerdings ist es gut möglich, dass die THG-Quote verlängert wird, um die Klimaschutzziele bis 2045 zu erreichen.
Im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG) § 37 a und in der Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen (38. BImSchV).
Ja, Sie können Ihr Profil jederzeit und ohne Angabe von Gründen löschen.
Ihre Daten werden für die Beantragung beim deutschen Umweltbundesamt verwendet. Das Umweltbundesamt nutzt diese nur, um Ihre eingesparten Emissionen zu zertifizieren. Ihre Daten werden von der HUK-COBURG Digitale Services GmbH erhoben und an co2.auto GmbH weitergegeben, die diese wiederum beim UBA einreicht. Ein weiterer Datenaustausch mit Dritten findet nicht statt. Weitere Infos finden Sie in unserer Datenschutzerklärung .
Ja, denn die Sicherheit Ihrer Daten hat für uns selbstverständlich oberste Priorität. Daher verwenden wir Server in Deutschland und verschlüsseln sämtliche Daten. Weitere Infos finden Sie in unserer Datenschutzerklärung .
Nach Aussage des Bundesfinanzministeriums ist die THG-Quote bei Privatpersonen nicht steuerpflichtig. Für Unternehmer ist der Erlös der THG-Quote als Betriebseinnahme zu behandeln. Sofern Sie es genauer wissen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
Sie haben eine Frage oder ein Anliegen, das wir in unseren FAQ nicht beantwortet haben? Dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Wir bemühen uns, Ihr Anliegen schnellstmöglich zu bearbeiten!
E-Mail: support.thg.vrk@co2.auto
Telefon: 0800-9601040
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